Checkliste: Arbeitsrecht als Standortfaktor
Arbeitsrecht als Standortfaktor
Für eine nachhaltige Prosperität von Unternehmen entscheidend sind folgende Faktoren der Rechtsordnung des Wirtschaftsstandortes (hier der Schweiz):
- Mitarbeiter
- qualifizierte Arbeitnehmer
- in genügender Anzahl
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Mitarbeitermotivation
- Recht
- Rechtssicherheit
- Rechtsflexibilität
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Umgestaltungsmöglichkeiten
- Möglichkeit für Unternehmen, die Rechtsbeziehungen mit den Arbeitnehmern vorteilhaft zu gestalten
- Frage des Arbeitsrechts » arbeits-recht.ch
- Frage der Vertragsfreiheit
- Frage des gesamten rechtlichen Umfeldes
- Arbeitsrecht
- Kein selbständiger Erlass
- Anwendung allgemeinen Vertragsrechts
- aber Regelung als eigene Vertragsart
- Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf alle Arbeitsverträge anwendbar
- Keine Unterschiede nach Funktion
- Keine Unterschiede nach Aufgabenbereich
- Keine staatlich festgesetzten Mindestlöhne
- Kündigungsfreiheit » kuendigung-arbeitsvertrag.ch
- Nicht auf eine bestimmte Dauer eingegangene Arbeitsverhältnisse können von einer Vertragspartei grundsätzlich gekündigt werden
- 1. wichtiger Aspekt für Unternehmen
- Bereitschaft, Arbeitsplätze da zu schaffen, wo sie auch wieder einfach abgeschafft werden können
- Nachteil: Arbeitnehmer können relativ einfach den Arbeitgeber wechseln
- Kündigungsschutz
- Kündigungsfristen
- Zeitlicher Kündigungsschutz
- Sperrfristen
- Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung » arbeitsverhinderung.ch
- Sachlicher Kündigungsschutz
- Missbräuchliche Kündigungen (OR 336) » missbraeuchliche-kuendigung.ch
- Kollektives Arbeitsrecht
- Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- Bestimmung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung
- Gleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer
- Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- Umstrukturierung
- Verzichtsverbot (OR 341)
- Änderungskündigung nur unter Bedingungen » aenderungskuendigung.ch
- Betriebsübernahme (OR 333) » betriebsuebernahme.ch
- Mitwirkungsrechte bei Massenentlassung (zB Personalabbau) » massenentlassung.ch / personalabbau.ch
- Mitwirkungsrecht
- Mitwirkungsgesetz (SR 822.14)
- Arbeitsgesetz (SR 822.11)
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40)
- Konsultationsrecht bei Umstrukturierung nach Fusionsgesetz (SR 221.301)
- 2. wichtiger Aspekt für Unternehmen
- Keine Vertretungsrechte in den Unternehmen
- Gute Beurteilungsmöglichkeit der sich bewerbenden Arbeitnehmer über das Arbeitszeugnis » arbeitszeugnis.ch
- Kein selbständiger Erlass
- Fazit
- Das ausgewogene Arbeitsrecht führte zu einer verlässlichen Sozialpartnerschaft
- Praktisch keine Arbeitskonflikte (Streik oder Aussperrung)
- Folge: zuverlässig hohe Produktivität.







